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AG Erlangen, 04.05.2005 - 1 C 6/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- urteile-network.de
EE-Abzüge, Schadenminderungspflicht / Auswahlverschulden, UE-Tarif Zustellung/Abholung
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.10.2004 - VI ZR 151/03
Unfallersatztarife auf dem Prüfstand
Auszug aus AG Erlangen, 04.05.2005 - 1 C 6/05
Sinne nicht vorliegen, so ist weiterhin zu prüfen, ob dem Geschädigten ein günstigerer Normaltarif zugänglich war (so unter anderem BGH Urteil vom 12.10.2004 AZ: VI ZR 151/03). - OLG Nürnberg, 20.01.2005 - 2 U 2242/04
Bestimmung des Umfanges der Erstattung von Mietwagenkosten im Rahmen eines …
Auszug aus AG Erlangen, 04.05.2005 - 1 C 6/05
Es kann mithin auch dahingestellt bleiben, ob und wie weit der streitgegenständliche Tarif als erforderlicher Aufwand zur Schadensbeseitigung im Sinne des oben genannten Urteils des Bundesgerichtshofes angesehen werden kann, da wie bereits beschrieben, über das Vorliegen eines eventuellen nicht gerechtfertigten Tarifes aus betriebswirtschaftlicher Sicht hinaus zu fordern ist, dass dem Geschädigten ein günstigerer Tarif zugänglich war (so auch OLG Nürnberg Urteil vom 20.01.2005, Az: 2 U 2242/04) Deshalb, ist unerheblich, ob überhaupt ein günstigerer Tarif auf dem Markt existiert, sondern entscheidend ist, ob der Geschädigte in seinem konkreten Schadensfall ein Fahrzeug zu diesem Tarif hätte anödeten können (…a.a.O.).
- AG Hainichen, 28.04.2005 - 1 C 36/05 1 C 6/05.